Haftungshinweis

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Teilnehmer-Haftungsausschluß-Erklärung

  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außen stehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
  • Sollte die Absage oder eine Änderung der Veranstaltung erforderlich sein (etwa Naturkatastrophen, höhere Gewalt, Bombenfunde oder Terrorwarnung), besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, insbesondere kein Anspruch auf Rückerstattung der freiwilligen Startgelder.
  • Der Veranstalter haftet nicht für fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. 

MEDIZINISCHE UNBEDENKLICHKEIT

Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass gegen die eigene Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen, er für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert hat und körperlich gesund ist.

virtuelle Laufaktion

Teilnahmebedingungen

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung

Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande gekommene Rechtsverhältnis, sie sind gelegentlichen inhaltlichen Veränderungen unterworfen und sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Bei unserer Aktion handelt es sich um eine virtuelle Veranstaltung, mit  Abschlußveranstaltung am 16.3.2024 in Haltern am See. Die einzelen Läufe müssen per TrackingApp (zBsp Runtastic, Strava, Polar etc), Laufuhr oder Laufbandcomputer aufgezeichnet und zum Nachweis als Bild hochgeladen werden. Es gibt KEINE Mindestkilometerzahl pro Aktivität. Als Aktivität gelten sportliches Laufen, Walken, Wandern und Rollstuhlfahren.

Die Aktion startet am 20.01.2024 und endet spätesten am 15.3.2024 oder wenn das beim Start der Aktion festgelegte Kilometerziel-Ziel (250.000 km) vorzeitig erreicht sein sollte.

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

Startberechtigt ist jeder. Eltern haften für die Teilnahme an der Aktion für ihre minderjährigen Kinder. Die jeweiligen Bedingungen für die Aktionszeiträume werden auf der Website veröffentlicht und mit der Registrierung anerkannt. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn einer zusätzlichen Vor-Ort-Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Rückerstattung

(1) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar.

(2)Nutzt ein gemeldeter Teilnehmer im jeweiligen Aktions-Zeitraum nicht die Aktion um Kilometer hochzuladen  oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages als Organisationsgebühr. Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist.

(3) Der Veranstalter behält sich vor, entstandene Gebühren durch Rückbelastung aufgrund fehlender Kontodeckung, fehlerhafter Kontodaten oder Widerrufs dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen. Für den organisatorischen Mehraufwand wird zudem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe 10,00 Euro fällig.

§ 4 Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Gesundheits-Check

(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eingenommene Startgelder werden nichtzurückerstattet.

(2) Der Veranstalter haftet nur für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung  beschränkt.

Der Veranstalter haftet– außer bei Vorsatz –nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Der Teilnehmer erklärt verbindlich (durch seine Anerkennung der Teilnahmebedingungen durch den Prozess der elektronischen Anmeldung), dass er sich einem Gesundheitscheck durch einen Spezialisten unterzogen hat und keine Bedenken gegen die Teilnahme an dem gewünschten Wettbewerb bestehen. Außerdem erklärt der Teilnehmer, dass er sich in einem angemessenen Trainingszustand  befindet.  Der Teilnehmer erklärt außerdem, dass er die im Internet und in weiteren Publikationen vom Veranstalter veröffentlichten Gesundheitshinweise beachtet.

§ 5 Datenschutzerklärung / Informationsverarbeitung / anwendbares Recht

(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Gruppe, E-Mail Adresse) werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verwendet. Dies gilt ebenso für die zur Zahlungsabwicklung der Teilnahmegebühren relevanten Daten

(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten oder geposteten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien zum Zwecke der Berichterstattung und der Werbung ohne Anspruch auf Vergütung des Teilnehmers veröffentlicht werden.

§ 6 Kilometer hochladen

(1) Das Erfassen der Kilometer auf der Website bewegunghilft.de erfolgt durch den Teilnehmer. Über eine TrackingApp oder Uhr seiner Wahl erfasst er die Strecke und die benötigte Zeit. Diese Daten erfasst er in seinem Account und läd einen Nachweis per Bilddatei (von der getrackten Strecke) hoch. 

(2) Fehlerhaft gemeldete Aktivitäten werden vom Veranstalter gelöscht. Eine zusätzliche Information an den Teilnehmer erfolgt NICHT.

(3) Die beim Teilnehmer hochgeladenen Kilometer/Läufe werden  gleichzeitig auch in eine eventuell von ihm gewählte Gruppe gezählt.

(4) Es gelten Aktivitäten ab dem 20.01.2024 0 Uhr und bis längstens 15.03.2024 24 Uhr oder wenn das beim Start festgelegte Kilometer-Ziel vorzeitig erreicht sein sollte.

§7 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt.

(2) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, soweit nicht das Gesetz eine strengere Form vorsieht.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit zulässig – Haltern am See.

(4) Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.